Newsletter Juli 2015

Leistung und Vorteile genießen

SPANGLER – das Plus an Erfolg.

Sich am Unternehmen beteiligen, an seinem Erfolg aktiv mitwirken und zugleich daran teilhaben. Unter diesem Aspekt hat SPANGLER für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2011 Genussrechte eingeführt – mit guter Resonanz: Weit mehr als die Hälfte aller Angestellten haben sich bislang an diesem Modell der Vermögensbildung beteiligt.

Was sind überhaupt „Genussrechte“? Wer dabei an eine gute Flasche Wein denkt, liegt zunächst einmal falsch. Im juristischen Sinne erwirbt der Mitarbeiter über eine finanzielle Beteiligung ein Recht, am Geschäftserfolg des Unternehmens unmittelbar teilzuhaben. Im Fall SPANGLER zahlt er über einen Zeitraum von vier Jahren jedes Jahr einen Betrag in einen Fonds ein, das Unternehmen legt über den gleichen Zeitraum jedes Jahr noch einmal die gleiche Summe drauf.

Einmal einen Wunsch erfüllen

Der eingezahlte Betrag verzinst sich jedes Jahr, wobei sich die Zinshöhe einerseits aus der geleisteten Arbeitszeit des Mitarbeiters und andererseits aus der Umsatzrendite des Unternehmens errechnet. „Persönliches Engagement und der Erfolg des Unternehmens schlagen sich also unmittelbar im Ertrag nieder“, beschreibt Geschäftsführerin Hannelore Spangler das Prinzip. Dieser Zinsertrag wird jeweils jährlich ausbezahlt.

Die vierjährige Laufzeit des Fonds bedeutet übrigens keine jährliche Verpflichtung. Sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeiter können jedes Jahr erneut darüber entscheiden, ob Genussrechte ausgegeben bzw. gezeichnet werden sollen. In diesem Jahr wird der Fond erstmals ausgeschüttet. Auf diese Weise geht vielleicht der eine oder andere Wunsch in Erfüllung: das lang ersehnte neue Mountainbike, ein schöner Urlaub oder der Besuch eines Formel 1-Rennens beispielsweise. Womit auch die gute Flasche Wein wieder ins Spiel kommt…

Erfolg mit SPANGLER Genussrechten
Erfolg mit SPANGLER Genussrechten